Optische Inspektion erlauben nur bedingt eine zuverlässige Aussage über die Dichtheit von Kanälen, Rohrleitungen oder Bauwerken von Abwassertechnischen Anlagen. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber in vielen Bereichen eine Dichtheitsprüfung vor.
Wir prüfen Abwassertechnische Anlagen
• gemäß DIN EN 1610 und anverwandten Normen
• fristgerecht im Rahmen der SüwVO Abw. und AwSV
• zur Abnahme von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
• als ergänzende Prüfung zur optischen Inspektion
Kanal-TV-Inspektionen sind Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von Abwasserkanälen und -leitungen. Die Inspektionen erfolgen, je nach Rohrdurchmesser, durch direkte Inaugenscheinnahme (Begehung) oder indirekt mit ferngesteuerten TV-Inspektionsanlagen
Wir untersuchen Abwasserkanäle und -leitungen
• im Rahmen der SüwVO Abw und VAwS
• zur Feststellung von Betriebsstörungen
• zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme vor Ablauf von Gewährleistungsfristen
Gemäß des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen, müssen private Grundstückseigentümer die erdverlegten Schmutzwasserkanäle bis zum 31.12.2020 auf Dichtheit überprüfen lassen. Für Entwässerungssysteme innerhalb eines Wasserschutzgebietes können auch kürzere Prüffristen festgelegt werden. Kontaktieren Sie uns an und Informieren Sie sich!
Kanal-TV-Inspektionen sind Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von Abwasserkanälen und -leitungen. Die Inspektionen erfolgen, je nach Rohrdurchmesser, durch direkte Inaugenscheinnahme (Begehung) oder indirekt mit ferngesteuerten TV-Inspektionsanlagen
Wir untersuchen Abwasserkanäle und -leitungen
• im Rahmen der SüwVO Abw und VAwS
• zur Feststellung von Betriebsstörungen
• zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme vor Ablauf von Gewährleistungsfristen
Gemäß EN 858-1/2 und DIN 1999-100/101, müssen Abscheideranlagen für mineralische Leichtflüssig-
keiten (Benzin, Diesel etc.) regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.
Wir prüfen Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
• im Rahmen der 5-jährlichen Generalinspektion
• zur Abnahme von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme von Umbauarbeiten
Kanal-TV-Inspektionen sind Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von Abwasserkanälen und -leitungen. Die Inspektionen erfolgen, je nach Rohrdurchmesser, durch direkte Inaugenscheinnahme (Begehung) oder indirekt mit ferngesteuerten TV-Inspektionsanlagen
Wir untersuchen Abwasserkanäle und -leitungen
• im Rahmen der SüwVO Abw und VAwS
• zur Feststellung von Betriebsstörungen
• zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme vor Ablauf von Gewährleistungsfristen
Gemäß EN 1825-1/2 und DIN 4040-100, müssen Abscheideranlagen für pflanzliche und tierische Fette und Öle regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.
Wir prüfen Fettabscheideranlagen
• im Rahmen der 5-jährlichen Generalinspektion
• zur Abnahme von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme von Umbauarbeiten
Wir prüfen mittels
• Wasserdruck
• Luftüberdruck
Zum Einsatz kommen Prüfgeräte mit einer Messgenauigkeit von +/- 0,2 mm.
Über die integrierte Prüfsoftware erhalten Sie zum Nachweis der Dichtigkeit mehrseitige und aussagekräftige Prüfberichte, die wir vor Ort digitalisieren und dem Auftraggeber übergeben können.
Ihr Vorteil ist unsere Unabhängigkeit:
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Dichtheitsprüfungen von unabhängigen und zertifizierten Prüfern durchführen!
Sind Sie interessiert oder benötigen Sie weitere Informationen?
Dann kontaktieren Sie uns!
Kanal-TV-Inspektionen sind Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von Abwasserkanälen und -leitungen. Die Inspektionen erfolgen, je nach Rohrdurchmesser, durch direkte Inaugenscheinnahme (Begehung) oder indirekt mit ferngesteuerten TV-Inspektionsanlagen
Wir untersuchen Abwasserkanäle und -leitungen
• im Rahmen der SüwVO Abw und VAwS
• zur Feststellung von Betriebsstörungen
• zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
• zur Abnahme vor Ablauf von Gewährleistungsfristen